Darf man hecke ohne genehmigung bauen bornheim

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW)

auch wenn eine hecke selbst selten fundamente im baustatischen sinne erfordert, können begleitende maßnahmen, wie eine kleine stützmauer für ein hochbeet, eine hangbefestigung oder ein zaun entlang der hecke, statische relevanz besitzen. Für solche fälle gelten die allgemeinen technischen baubestimmungen.

Bodenbeschaffenheit und frostsicherheit

für bauliche gründungen im zusammenhang mit einer hecke (z.B. Für eine niedrige stützmauer oder zaunpfosten) ist die bodenbeschaffenheit entscheidend. Lehmboden neigt zu frosthebungen. Gemäß din 18300 (vob/c, erdarbeiten), abschnitt 3.2.1, sind gründungen frostfrei zu erstellen. In deutschland beträgt die mindestfrosttiefe i.D.R. 80 cm.

Gründungen und statik

die dimensionierung von fundamenten für begleitende bauteile richtet sich nach den lasten und der bodenklasse gemäß din en 1997-1 (eurocode 7 - entwurf, berechnung und bemessung im erd- und grundbau). Bei einfachen, lastarmen konstruktionen genügen in der regel einfache streifen- oder punktfundamente:
  • lehmboden (bindiger boden): erfordert aufgrund der gefahr von frosthebungen und setzungen eine mindesttiefe von 80 cm. Die tragfähigkeit ist meist ausreichend, aber drainagen können bei staunässe notwendig sein.
  • sandiger boden (nicht bindiger boden): geringere frostgefahr, aber potenziell geringere tragfähigkeit. Hier kann eine größere fundamentfläche erforderlich sein.

Bauo NRW

die bauordnung NRW (§ 62 verfahrensfreie bauvorhaben, § 65 genehmigungsfreie vorhaben) listet in der regel niedrige einfriedungen (< 1,80 m höhe, keine abstandsflächenproblematik) als genehmigungsfrei. Eine hecke wird hierbei meist wie eine einfriedung behandelt. Sobald jedoch eine bauliche konstruktion, die erdarbeiten über die reine pflanzung hinaus erfordert, ins spiel kommt (z.B. Eine >1,0 m hohe terrassierung mit einer stützmauer für ein hochbeet), sind die statischen und genehmigungsrechtlichen vorschriften der bauo NRW vollumfänglich zu beachten.

Häufige fehler bei der errichtung von baulichen maßnahmen im heckenbereich

  • unzureichende frosttiefe: gründungen unter 80 cm (in NRW) bei frostempfindlichen böden führen zu hebungen und schäden.
  • fehlende drainage bei hohem grundwasser/staunässe: besonders bei lehmboden kann sich wasser stauen und zu setzungen oder schäden durch aufquellenden boden führen. Eine kapillarbrechende schicht und dränage sind entscheidend.
  • ignorieren von abstandsflächen: auch genehmigungsfreie bauvorhaben müssen die im bebauungsplan oder in der bauo NRW (§ 8) festgelegten abstandsflächen zu nachbargrundstücken und öffentlichen flächen einhalten.
  • fehlende berücksichtigung des böschungswinkels: bei aufschüttungen oder abgrabungen im heckenbereich, die nicht durch stützmauern gesichert sind, muss der natürliche böschungswinkel des bodens beachtet werden, um erdrutsche zu vermeiden.

Schritt-für-schritt-anleitung für fundamentierungen im heckenbereich

  1. Schritt 1: örtliche vorschriften und bodenart prüfen

    konsultieren sie den flächennutzungsplan und die örtliche bauordnung der stadt bornheim, insbesondere bezüglich abstandsflächen und gestaltungssatzungen für einfriedungen. Für bauliche elemente ermitteln sie die bodenart (z.B. Durch eine einfache bohrprobe bis 60 cm tiefe - klebriges, rissiges material deutet auf lehm hin) und prüfen sie auf hohe grundwasserstände oder staunässe. Berücksichtigen sie auch mögliche schutzgebiete oder baulasten im grundbuch.
  2. Schritt 2: notwendigkeit von fundamenten und art bestimmen

    bewerten sie, ob für ihre heckenanlage (oder begleitende elemente wie stützmauern, hochbeete, zäune) fundamente erforderlich sind. Für einfache pflanzungen in gewachsenem boden ist dies i.D.R. Nicht der fall. Bei geländeveränderungen oder baulichen einfriedungen wählen sie den passenden fundamenttyp (z.B. Streifen- oder einzelfundament) basierend auf den lasten und der bodenart. Bei lehmboden in NRW ist eine fundamenttiefe von mindestens 80 cm zur frostsicherung (gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1) zwingend einzuhalten.
  3. Schritt 3: ausführung der erdarbeiten und fundamentierung

    heben sie die gräben für die fundamente auf die erforderliche frostfreie tiefe von 80 cm aus. Sorgen sie bei bindigen böden für eine sauberkeitsschicht oder magerbetonschicht als unterbau. Führen sie die fundamente mit beton c20/25 aus. Bei gefahr von staunässe ist eine perimeterdämmung oder eine dränage mit einer kapillarbrechenden schicht (z.B. Kies 0/32) hinter der fundamentierung vorzusehen, um frostschäden und feuchtigkeitseintritt zu vermeiden.
  4. Schritt 4: dokumentation und fertigstellung

    dokumentieren sie die ausführung der fundamente und erdarbeiten mit fotos und einer skizze. Dies kann bei späteren fragen der baubehörde oder bei der dokumentation für eine eventuelle nachträgliche genehmigung von vorteil sein. Schließen sie die arbeiten ab und stellen sie sicher, dass alle abstandsflächen und höhenvorgaben der stadt bornheim eingehalten werden.