Dachneigung pv anlage pflicht bonn
Lokale vorschriften in bonn
die installation von photovoltaikanlagen ist grundsätzlich in der bauordnung für das land nordrhein-westfalen (bauo NRW) geregelt. Ergänzend dazu sind lokale bestimmungen der stadt bonn zu prüfen.
- örtliche bauordnung: prüfen sie die spezifischen regelungen der stadt bonn, die möglicherweise zusätzliche anforderungen an dachneigung, denkmal- oder ensembleschutzgebiete sowie die gestaltung von solaranlagen stellen.
- flächennutzungsplan und bebauungspläne: konsultieren sie den flächennutzungsplan und die für ihr grundstück geltenden bebauungspläne der stadt bonn. Diese können vorschriften zur zulässigen dachneigung, zur art der eindeckung oder zur maximalen gebäudehöhe enthalten, die indirekt die pv-anlagenplanung beeinflussen.
- denkmalschutz: befindet sich ihr gebäude in einem denkmalbereich, sind besondere genehmigungen der unteren denkmalbehörde erforderlich. Hier gibt es oft strenge auflagen zur sichtbarkeit und integration der pv-anlage.
- hinweise der stadt bonn: informieren sie sich über die "hinweise zum genehmigungsfreien bauen, stadt bonn, [aktuelles jahr]". Pv-anlagen auf dächern sind in NRW oft genehmigungsfrei, solange sie die gebäudekontur nicht wesentlich verändern und keine denkmalrechtlichen belange berühren. Eine statische prüfung der dachkonstruktion ist jedoch immer obligatorisch.
Technische anforderungen (bauo NRW, din en 1997-1, din en 1991-1-3)
für die sichere errichtung einer pv-anlage müssen die grundlegenden technischen normen und die bauo NRW eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich tragfähigkeit, standsicherheit und dauerhaftigkeit.
Tragwerksplanung für dach-pv-anlagen:
- bauo NRW, § 13 standsicherheit: jedes bauwerk und jeder seiner teile muss standsicher sein. Dies schließt die dachkonstruktion mit der zusätzlichen last der pv-anlage und deren befestigung ein. Ein statiker muss die vorhandene dachkonstruktion auf die eignung prüfen.
- din en 1991-1-3 (eurocode 1 - einwirkungen auf tragwerke - teil 1-3: allgemeine einwirkungen - schneelasten): die zusätzlichen lasten durch schnee auf den pv-modulen müssen berücksichtigt werden, da sich schnee anders auf pv-modulen als auf der dacheindeckung ansammeln kann.
- din en 1991-1-4 (eurocode 1 - einwirkungen auf tragwerke - teil 1-4: allgemeine einwirkungen - windlasten): die windkräfte, die auf die pv-module und deren unterkonstruktion wirken, sind maßgebend für die verankerung im dach. Besonders bei aufgeständerten anlagen sind hohe sogkräfte möglich.
- dachneigung: die optimale neigung für pv-anlagen in deutschland liegt bei etwa 30-35 grad zur maximierung des jahresertrags. Die vorhandene dachneigung bestimmt die art der montage (parallel zum dach oder aufgeständert) und die befestigungspunkte. Statisch ist jede dachneigung zu bewerten.
Fundamentierung für (potenziell) bodengebundene anlagenteile oder verstärkungen:
auch wenn die pv-anlage primär auf dem dach montiert wird, können für unterstützende strukturen, wechselrichterhäuschen oder freiflächenanlagen fundamente erforderlich sein. Bei fundamenten sind folgende normen maßgebend:
- din en 1997-1 (eurocode 7 - entwurf, berechnung und bemessung von geotechnischen bauwerken - teil 1: allgemeine regeln): dies ist die grundlegende norm für die geotechnische bemessung von fundamenten. Sie regelt die untersuchung des baugrunds, die bestimmung der tragfähigkeit und die setzungsverhalten.
- Abschnitt 2.4.1 (baugrunderkundung): mindestumfang der bodenuntersuchungen.
- Abschnitt 6 (flachgründungen): regeln für streifen-, punkt- und plattenfundamente.
- vob/c - atv din 18300 erdarbeiten: diese norm regelt die ausführung von erdarbeiten, einschließlich des aushubs für fundamente, bodenverbesserungen und hinterfüllungen.
- Abschnitt 3.2.1 (aushub): anforderungen an die herstellung von gräben und baugruben, inklusive gründungssohlen.
- Abschnitt 3.3.1 (verfüllen): anforderungen an die qualität des verfüllmaterials und die verdichtung.
Häufige fehler bei der planung und ausführung
- unzureichende statische prüfung des daches: die zusätzliche last der pv-anlage wird unterschätzt, was zu überlastung, durchbiegung oder sogar schäden an der dachkonstruktion führen kann. Ein bauherr in bonn erhielt ablehnung für seine pv-anlage, da die statische nachweisführung der bestandskonstruktion fehlte.
- fehlende berücksichtigung von windsogkräften: besonders an dachrändern und -ecken können hohe sogkräfte auftreten, die zur ablösung der pv-module führen können, wenn die befestigung nicht ausreichend dimensioniert ist (siehe din en 1991-1-4).
- fehlende drainage bei hohem grundwasserstand: bei bodengebundenen fundamenten, insbesondere in bindigen böden wie lehm, kann aufstauendes sickerwasser zu frostschäden oder ungleichmäßigen setzungen führen, wenn keine geeignete drainage oder eine frostunempfindliche gründungsebene vorgesehen ist.
- nichtbeachtung des denkmalschutzes: die installation ohne vorherige genehmigung kann zu einem rückbau führen, wenn das gebäude unter denkmalschutz steht oder in einem entsprechenden ensemblebereich liegt.
- unzureichende baugrunderkundung: ohne ein bodengutachten können die annahmen zur tragfähigkeit und zum verformungsverhalten des baugrunds falsch sein, was zu fundamentschäden führt. Prüfen sie stets den bodengutachten oder lassen sie diesen erstellen.
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