Teich genehmigungsfrei niederkrüchten

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)

die genehmigungsfreiheit für bestimmte teichgrößen ist in der landesbauordnung (bauo NRW) festgelegt. Für die technischen aspekte des erdbaues und der fundamentierung sind insbesondere folgende normen relevant:
  • din 18300 - erdarbeiten (vob/c): diese norm regelt die ausführung von erdarbeiten und liefert wichtige hinweise zur verdichtung und standsicherheit von erdreich. Insbesondere abschnitte zur bodengruppe und zur beurteilung der tragfähigkeit sind hier von bedeutung.
  • din en 1997-1 (eurocode 7): diese norm befasst sich mit der geotechnik und legt die grundlagen für die bemessung von gründungen und anderen geotechnischen bauwerken fest. Bei der erstellung von fundamenten für stützmauern oder uferbefestigungen sind die hier genannten grundsätze maßgeblich.
für einen typischen, genehmigungsfreien teich (oftmals eine maximale wasserfläche von ≤ 30 m² gemäß bauo NRW, eine genaue prüfung ist dennoch ratsam) sind die anforderungen an die fundamentierung primär von der bodenbeschaffenheit abhängig. Bei lehmboden, der eine höhere scherfestigkeit aufweist, können spezifische gründungsmaßnahmen erforderlich sein, um setzungen zu vermeiden. Die bauo NRW selbst gibt oft klare grenzen für die genehmigungsfreiheit an, die eingehalten werden müssen.

Fundamentierung bei lehmboden - eine übersicht

fundamenttyp mindesttiefe (bei lehmboden) materialvorschlag kostenschätzung (geschätzt)
streifenfundament (für mauerwerk/blocksteine) mindestens 80 cm (frosttiefe NRW berücksichtigen) beton c 12/15, stahlbewehrung nach statischer erfordernis 30-60 €/lfm
punktfundament (für pfosten, z.B. Zaun) mindestens 80 cm beton c 12/15 20-40 €/stk
verdichtete schotterschicht (als basis für folienunterlage) ca. 15-20 cm recycling-schotter oder splitt 10-20 €/m²
keine fundamentierung (bei reinem erdteich ohne uferbefestigung) n/a n/a n/a
hinweis: kostenschätzungen sind stark von lokalen preisen und eigenleistung abhängig. Dies dient lediglich als grobe orientierung.

Schritt-für-schritt-anleitung für genehmigungsfreien teichbau

  1. Schritt 1: lokale vorschriften prüfen

    informieren sie sich auf der website ihrer stadt über die genauen bestimmungen zum genehmigungsfreien bauen von teichen. Achten sie auf maximale flächengrößen (oft ≤ 30 m²), maximale tiefen und eventuelle abstandsflächen zu nachbarn oder öffentlichen wegen. Prüfen sie den flächennutzungsplan auf besonderheiten wie schutzgebiete.
  2. Schritt 2: bodenuntersuchung durchführen

    führen sie eine einfache bodenprobe durch: graben sie an der geplanten stelle mindestens 60 cm tief. Ist das material klebrig, plastisch und bildet beim trocknen risse, handelt es sich wahrscheinlich um lehmigen boden. Dokumentieren sie die bodenschicht mit fotos.
  3. Schritt 3: fundamentplanung bei lehmboden

    bei lehmboden in NRW sollte die frostsichere gründungstiefe von mindestens 80 cm eingehalten werden (gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1 und allgemeiner frosttiefe in NRW). Planen sie je nach konstruktion (z.B. Uferbefestigung mit mauerwerk) ein entsprechendes fundament (z.B. Streifenfundament gemäß tabelle).
  4. Schritt 4: ausführung und dokumentation

    führen sie die erdarbeiten und die fundamentierung gemäß den technischen anforderungen aus. Dokumentieren sie die einzelnen schritte mit fotos und einer einfachen skizze. Dies ist insbesondere wichtig, falls im nachhinein doch eine genehmigung erforderlich wird oder bei fragen zur einhaltung der bauvorschriften.