Max höhe solarmodule wesseling

Planung der maximalen höhe von solarmodulen in wesseling

möchten sie solarmodule in wesseling installieren und fragen sich, welche maximale höhe zulässig ist und welche fundamente bei den dortigen bodenverhältnissen, insbesondere bei lehmboden, notwendig sind?

Technische anforderungen gemäß normen und bauo NRW

die ausführung von erdarbeiten und fundamenten für solaranlagen muss technischen normen sowie der landesbauordnung nordrhein-westfalen (bauo NRW) entsprechen. Die genaue höhe der solarmodule wird primär durch windbedingte lasten und die stabilität des tragwerks bestimmt, während die fundamentierung von den bodengegebenheiten und den daraus resultierenden einwirkungen abhängt.

Fundamentierung nach eurocode 7 (din en 1997-1)

die dimensionierung von fundamenten, unabhängig vom gewählten typ, muss den anforderungen der din en 1997-1 (eurocode 7: entwurf, berechnung und bemessung von"]},"name":"eurocode 7","url":"https://www.Beuth.De/de/norm/din-en-1997-1/1326276"}}) entsprechen. Dies beinhaltet die berücksichtigung von:
  • bodenart und -schichten: die tragfähigkeit des untergrunds ist entscheidend. Insbesondere bei lehmböden sind besondere vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich tragfähigkeit und setzungsverhalten zu treffen.
  • lastannahmen: windlasten, schneelasten und die eigenlast der solarmodule müssen gemäß den geltenden normen (z.B. Din en 1991-1-4 für windlasten) berechnet werden.
  • standsicherheit: das fundament muss die auf die solaranlage wirkenden kräfte sicher in den baugrund ableiten.

Erdarbeiten nach din 18300 (vob/c)

die ausführung der erdarbeiten selbst wird durch die din 18300 "erdarbeiten" (vob vergabe- und vertragsordnung für bauleistungen - teil c) geregelt. Diese norm beschreibt:
  • bodenklassen: die einteilung der böden in verschiedene klassen, was für die wahl der aushub- und verdichtungsverfahren relevant ist. Lehmboden fällt typischerweise unter bestimmte bodenklassen, die eine besondere behandlung erfordern können.
  • verfüll- und verdichtungsarbeiten: vorgaben zur fachgerechten verfüllung von baugruben und zur verdichtung des erdreichs, um die standsicherheit zu gewährleisten.

Bauordnung NRW (bauo NRW)

die bauo NRW regelt generell die errichtung von baulichen anlagen. Für freistehende solaranlagen (oft als "sonstige anlagen" betrachtet) können je nach höhe und fläche spezifische abstandsflächen oder genehmigungsverfahren relevant sein. Es ist zu prüfen, ob die geplante anlage unter die genehmigungsfreiheit fällt oder einer baugenehmigung bedarf.

Beispiele für fundamenttypen, tiefen und materialien

die folgende tabelle gibt eine allgemeine orientierung. Die exakte auslegung muss durch einen qualifizierten statiker auf basis eines bodengutachtens erfolgen.
fundamentierung von solaranlagen auf lehmboden (typische richtwerte)
fundamenttyp mindesttiefe (bei lehmboden) material kostenschätzung (pro fundament)
betonfundament (punktfundament/streifenfundament) mindestens 80 cm bis frostsicherer tiefe (typisch 80-120 cm) stahlbeton (beton c25/30, bewehrungsstahl bst 500 s) 250 - 600 €
schraubfundament (bei geringerer last) variabel je nach modell und bodenklasse, oft bis 150 cm stahl (verzinkt) 150 - 400 €
rammpfahl (bei größeren anlagen) bis zu ausreichender tragfähigkeit, oft > 200 cm stahl (verzinkt) oder holz (behandelt) 300 - 800 €
bewehrte bodenplatte (selten für reine solaranlagen) mindestens 30 cm (inkl. Schottertragschicht) stahlbeton hoher aufwand, eher für kombinierte strukturen
kostenschätzungen sind reine richtwerte und können stark variieren.