Abrissgenehmigung hecke amberg-sulzbach
Technische anforderungen (din 18300, din en 1997-1, baybo)
obwohl meine zulassung nach §63 bauo NRW sich auf die bauordnung des landes nordrhein-westfalen bezieht, sind die grundlegenden technischen prinzipien für erdarbeiten und den schutz des baugrundes europaweit durch normen harmonisiert. Für ihr vorhaben in amberg-sulzbach sind daher die einschlägigen din-normen und eurocodes von relevanz, ergänzend zur bayerischen bauordnung (baybo).Erdarbeiten und wurzelfräsung (din 18300)
die entfernung einer hecke beinhaltet in der regel erdarbeiten zur entfernung des wurzelwerks. Hierbei ist die din 18300 (vob/c - erdarbeiten) maßgeblich. Wichtige aspekte sind:- leitungsschutz (din 18300, abschnitt 3.4.1): vor beginn jeglicher erdarbeiten müssen die lage von versorgungsleitungen (wasser, strom, gas, telekommunikation) und entwässerungsanlagen sorgfältig bei den jeweiligen versorgungsunternehmen abgefragt und in einem lageplan dokumentiert werden. Eine beschädigung kann weitreichende folgen haben.
- bodenstabilität (din 18300, abschnitt 3.1): insbesondere bei größeren hecken oder an hanglagen kann das entfernen des wurzelwerks die bodenstabilität beeinträchtigen. Dies ist besonders bei bindigen böden (lehm, ton) oder bei hohem grundwasserstand zu beachten. Eine erosionsgefahr muss ausgeschlossen werden.
- aushub und entsorgung (din 18300, abschnitt 3.5): das ausgehobene material (erde, wurzeln) muss fachgerecht entsorgt werden. Wurzelwerk gilt als abfall und muss entsprechend dem kreislaufwirtschaftsgesetz (krwg) und lokalen abfallvorschriften entsorgt werden, beispielsweise auf einer grünabfalldeponie.
Baugrundbeurteilung und fundamente (din en 1997-1)
auch wenn die bloße entfernung einer hecke in der regel keine fundamente erfordert, sind die prinzipien der baugrundbeurteilung und fundamentierung gemäß din en 1997-1 (eurocode 7 - geotechnische bemessung) relevant, falls:- Die hecke teil einer stützkonstruktion oder hangbefestigung war.
- Nach dem abriss bauliche maßnahmen (z.B. Ein zaun, ein gartenhaus, eine kleine stützmauer) auf dem freigewordenen bereich geplant sind.
Tabelle: beispielhafte fundamentanforderungen nach heckenentfernung (bei folgemaßnahmen)
diese tabelle bietet orientierungswerte für typische, kleinere fundamente, die nach dem abriss einer hecke für anschließende baumaßnahmen (z.B. Zaunpfosten, kleine mauern) erforderlich sein könnten. Die genauen anforderungen sind stets projektspezifisch zu prüfen.| fundamenttyp | mindesttiefe (uk fundament) | material | kostenschätzung (material & einbau) |
| punktfundament (für zaunpfosten ≤ 2m höhe) | 80 cm (frostfrei) | beton c20/25 | ca. 80-150 €/stück |
| streifenfundament (für kleine gartenmauer ≤ 50 cm höhe) | 80 cm (frostfrei) | beton c20/25 | ca. 60-120 €/lfm |
| einzelfundament (für kleine gartenfigur, briefkasten) | 30-50 cm | beton c12/15 oder fertigbeton | ca. 30-70 €/stück |
| fundament für zaunpfosten (wenn pfosten < 80 cm tief reicht) | bis zur pfostenspitze | fertigbeton | ca. 20-40 €/stück (material) |
Schritt-für-schritt-anleitung: abrissgenehmigung hecke amberg-sulzbach
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Schritt 1: lokale vorschriften und schutzstatus prüfen
kontaktieren sie frühzeitig das bauamt und die untere naturschutzbehörde des landkreises amberg-sulzbach. Erkundigen sie sich nach dem bebauungsplan, einer möglichen baumschutzsatzung und prüfen sie, ob die hecke als schützenswertes biotop eingestuft ist. Klären sie, ob für ihr vorhaben eine rodungs- oder abrissgenehmigung erforderlich ist. -
Schritt 2: bestandsaufnahme und gefährdungsanalyse
dokumentieren sie den aktuellen zustand der hecke und des umliegenden bereichs mit fotos und einer skizze. Recherchieren sie bei den örtlichen versorgungsunternehmen die genaue lage von unterirdischen leitungen (wasser, strom, gas, telekommunikation), die durch erdarbeiten beschädigt werden könnten (gemäß din 18300, abschnitt 3.4.1). Beurteilen sie die bodenbeschaffenheit (z.B. Lehmboden) und die hanglage, um potenzielle erosionsgefahren nach der wurzelentfernung abzuschätzen. -
Schritt 3: ggf. Genehmigungsantrag stellen und fachplaner hinzuziehen
sollte gemäß den lokalen vorschriften eine genehmigung erforderlich sein, stellen sie diese fristgerecht mit allen benötigten unterlagen (lageplan, begründung, ggf. Naturschutzfachliche stellungnahme). Bei komplexen verhältnissen, z.B. An hanglagen, im wasserschutzgebiet oder wenn die hecke mit einer stützkonstruktion verbunden ist, ziehen sie einen erfahrenen landschaftsarchitekten oder bauingenieur hinzu, der die standsicherheit und umweltauswirkungen bewerten kann. -
Schritt 4: fachgerechte ausführung und entsorgung
führen sie die rodungsarbeiten sorgfältig und unter einhaltung der sicherheitsbestimmungen durch. Achten sie auf den schutz verbleibender vegetation und benachbarter strukturen. Das anfallende wurzelwerk und die erde sind gemäß den vorgaben des kreislaufwirtschaftsgesetzes (krwg) und den lokalen abfallsatzungen fachgerecht zu entsorgen. Informieren sie sich über annahmestellen für grünschnitt oder erdaushub in ihrer region. -
Schritt 5: dokumentation und abschluss
nach abschluss der arbeiten erstellen sie eine abschließende fotodokumentation des gerodeten bereichs. Bewahren sie alle genehmigungen, bescheide und entsorgungsnachweise sorgfältig auf. Dies kann bei späteren rückfragen der behörden oder nachbarn von bedeutung sein.