Braucht man genehmigung für pv anlage jüchen
Lokale vorschriften und die bauo NRW für jüchen
die genehmigungspflicht für photovoltaikanlagen in jüchen richtet sich primär nach der landesbauordnung nordrhein-westfalen (bauo NRW). Gemäß § 62 bauo NRW (genehmigungsfreie bauvorhaben) sind viele gängige pv-anlagen von der baugenehmigungspflicht befreit:- dach- und fassadenanlagen: solarenergieanlagen und die damit verbundene technik an und auf dächern sowie in und an den außenwänden sind in der regel genehmigungsfrei (§ 62 abs. 1 nr. 10 b) bauo NRW, stand 2024).
- freiflächenanlagen: solarenergieanlagen auf freiflächen, die eine grundfläche von bis zu 30 m² nicht überschreiten, sind ebenfalls genehmigungsfrei (§ 62 abs. 1 nr. 10 c) bauo NRW, stand 2024).
Technische anforderungen: standsicherheit und gründung (din en 1997-1, din 18300)
unabhängig von der genehmigungspflicht muss jede photovoltaikanlage standsicher und nach den allgemein anerkannten regeln der technik errichtet werden. Dies gilt insbesondere für die gründung einer freiflächen-pv-anlage oder die lastabtragung bei dachmontagen. Für fundamente sind primär folgende normen relevant:- standsicherheit von gründungen: die bemessung von fundamenten erfolgt nach dem eurocode 7 (din en 1997-1: geotechnische bemessung). Diese norm legt die grundlagen für die ermittlung von lasten, die baugrunduntersuchung und die nachweise der standsicherheit und gebrauchstauglichkeit von gründungen fest.
- erdarbeiten: für die ausführung von erdarbeiten, einschließlich der herstellung von baugruben und fundamenten, ist die din 18300 (vob/c - erdarbeiten) maßgebend. Sie regelt die anforderungen an die arbeitsausführung, material und abrechnung.
Besondere herausforderung: gründung auf lehmboden in NRW
'die frostsichere gründungstiefe ist ein entscheidender faktor für die dauerhaftigkeit von bauwerken. Insbesondere in bindigen böden wie lehm können frost-tau-wechsel zu erheblichen hebungen und setzungen führen, die die standsicherheit gefährden.' - auszug aus fachliteratur zum tiefbau, sinngemäßlehmboden ist ein bindiger, wasserempfindlicher baugrund, der bei frosteinwirkung zu volumenänderungen (frosthebung) neigt. Um schäden durch frost zu vermeiden, ist in nordrhein-westfalen und generell in deutschland eine mindestgründungstiefe zur frostsicherheit von mindestens 80 cm unter geländeoberkante (gok) einzuhalten (gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1, für frostfreie gründungen). Die exakte tiefe hängt von den örtlichen klimabedingungen und der frostempfindlichkeit des bodens ab. Bei der bemessung der fundamente müssen zudem die spezifischen bodenkennwerte (z.B. Kohäsion, reibungswinkel) sowie die auftretenden lasten, insbesondere windlasten (gemäß din en 1991-1-4) und eigengewicht der pv-anlage, berücksichtigt werden.
Fundamenttypen und kostenschätzung für pv-anlagen auf lehmboden
die wahl des fundamenttyps hängt von der größe und bauart der pv-anlage, den baugrundverhältnissen und den örtlichen gegebenheiten ab. Hier eine übersicht über gängige fundamenttypen, die bei lehmboden in NRW in betracht kommen, unter berücksichtigung der mindesttiefe von 80 cm zur frostsicherheit:| fundamenttyp | mindesttiefe (NRW, ab gok) | material | kostenschätzung (material & arbeitszeit, pro einheit, ca.) |
| einzelfundament (betonpfahl) | 80 cm | beton c25/30, bewehrungsstahl | 80 - 150 eur pro fundamentpunkt |
| schraubfundament (rammtiefe) | min. 120 cm (für ausreichende tragfähigkeit & frostsicherheit) | stahl (feuerverzinkt) | 100 - 200 eur pro schraubfundament |
| streifenfundament (für rahmenkonstruktionen) | 80 cm | beton c20/25, ggf. Bewehrung | 120 - 180 eur pro laufendem meter |
| plattenfundament (für kleine einheiten/technik) | 80 cm | beton c25/30, bewehrungsstahl | 150 - 250 eur pro quadratmeter |